AGBs

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Allgemeine Bedingungen für: LIEFERUNG VON MECHANISCHEN, ELEKTRISCHEN UND ELEKTRONISCHEN ERZEUGNISSEN
- Nur eingeschränkt gültig für Dienstleistungen wie Planungen etc. -

1. PRÄAMBEL
Die allgemeinen Bedingungen der Firma Inter-Upgrade GmbH entsprechen den Orgalime Bedingungen S2000 soweit sie hier nicht eingeschränkt wurden. Sie entsprechen somit den internationalen Standards und sind eine faire Grundlage für Besteller und Lieferer. Lieferungen werden daher ausschließlich zu diesen Bedingungen durchgeführt, es sei denn, es gibt abweichende Passagen in unserer Auftragsbestätigung. Wenn der Besteller auf hiervon abweichende Einkaufsbedingungen besteht, ist jede Passage, auf die der Besteller Wert legt und die der Lieferer akzeptiert, in die Auftragsbestätigung zu schreiben. Weitere Bedingungen erhalten keine Gültigkeit. Angebote erfolgen freibleibend zu diesen Bedingungen.

2. PRODUKTINFORMATION
Keine Abweichungen zu Orgalime S2000.

3. ZEICHNUNGEN UND BESCHREIBUNGEN
Keine Abweichungen zu Orgalime S2000.

4. ABNAHMEPRÜFUNGEN
Generell gilt die Abnahme durch den Besteller als erfolgt, sobald der Liefergegenstand in den Produktionsbetrieb übernommen wurde. Eine unterschriebene Bescheinigung ist dann nicht mehr erforderlich.

5. LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG
Keine Abweichungen zu Orgalime S2000.

6. LIEFERFRIST, VERZÖGERUNGEN
Mangels abweichender Vereinbarung sind Schadenersatzzahlungen für verspätete Lieferungen ausgeschlossen.

7. ZAHLUNG
Mangels abweichender Vereinbarung ist 60% des Kaufpreises bei Vertragsschluss fällig und 40%, nachdem der Lieferer dem Besteller die Versand-bereitschaft des Liefergegenstandes oder wesent-licher Teile des Liefergegenstandes erklärt hat. Der Versand erfolgt erst nach dem Eingang der zweiten Zahlung. Zahlungen haben innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Alternativ kann zur gegenseitigen Sicherheit ein bestätigtes Akkreditiv eröffnet werden.

8. EIGENTUMSVORBEHALT
Keine Abweichungen zu Orgalime S2000.

9. HAFTUNG FÜR MÄNGEL
Generell gilt, dass ein Mangel nur dann vorliegt, wenn die vertraglich zugesicherten Leistungsparameter hierdurch nicht erreicht werden oder Gefahr für Leib und Leben besteht. Um willkürliche Mängelanzeigen zu verhindern, sind optische Mängel oder Mängel, die aufgrund einer ungewünschten Ausführungsart angegeben werden könnten, ausgeschlossen.
Wird ein Mangel einer Einzelkomponente des Lieferumfanges vom Besteller angezeigt, so entscheidet die Prüfung des Komponentenherstellers (z.B. des Ventilherstellers) über die Annahme oder Ablehnung des Garantiefalles. Eine erweiterte Gewährleistung durch die Fa. Inter-Upgrade ist ausgeschlossen. Ersatzlieferungen darüber hinaus können nur auf Kulanzbasis erfolgen.
Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung. Sofern der Hersteller einer Einzelkomponente der Anlage (Ventil, Pumpe, usw.) eine längere Gewährleistung gewährt, so wird dem Besteller diese längere Gewährleistung für diese spezielle Komponente weitergegeben. Die Haftung des Lieferers ist auf Mängel beschränkt, die innerhalb eines Jahres nach der Lieferung auftreten. Übersteigt die tägliche Betriebszeit des Liefergegenstandes den vereinbarten Rahmen, verkürzt sich die Frist entsprechend.
Werden die aufgeführten Ausrüstungsgegenstände auf Veranlassung des Bestellers von dritter Seite montiert oder beschaltet, übernehmen wir für die durch diese Fremdleistung eventuell verursachten Fehler und Mängel keine Haftung.
Sind besondere Kenntnisse zum Austausch eines mangelhaften Teiles nicht erforderlich, so endet die Verpflichtung des Lieferers bezüglich des Mangels mit der Lieferung des ordnungsgemäß reparierten oder ausgetauschten Teiles an den Besteller. Besondere Kenntnisse sind so spezifiziert, dass das technische Personal (auch externe Kräfte) einer größeren Brauerei oder eines Lebensmittel herstellenden Betriebes üblicherweise nicht imstande ist, diese Arbeiten durchzuführen.
Mangels abweichender Vereinbarung erfolgt der notwendige Transport des Liefergegenstandes und/oder der Teile des Liefergegenstandes zum und vom Lieferer im Zusammenhang mit der Behebung von Mängeln, für die der Lieferer haftet, auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Der Besteller hat bei einem solchen Transport die Anweisungen des Lieferers zu befolgen.

10. HAFTUNGSTEILUNG FÜR DURCH DEN LIEFERGEGENSTAND VERURSACHTE SCHÄDEN
Keine Abweichungen zu Orgalime S2000.

11. HÖHERE GEWALT
Keine Abweichungen zu Orgalime S2000.

12. VORHERSEHBARE NICHTERFÜLLUNG
Keine Abweichungen zu Orgalime S2000.

13. FOLGESCHÄDEN
Keine Abweichungen zu Orgalime S2000.

14. STREITIGKEITEN UND ANWENDBARES RECHT
Der Vertrag unterliegt dem materiellen Recht des Landes des Lieferers. Gerichtsstand ist Hamburg.

15. SONSTIGES
Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Die Liefergrenzen sind jeweils die äußeren Anschlusspunkte der spezifizierten Komponenten (Anschlussgewinde saugseitig einer Pumpe, Flansch eines Ventils), wobei der Gegenflansch inkl. Dichtung und Verschraubung von uns mitgeliefert wird.
Die Preise sind zwei Monate gültig. Die Preise beruhen auf den heutigen Kostenfaktoren. Ändern sich diese bis zur Bestellung oder müssen Änderungswünsche des Bestellers berücksichtigt werden, so behalten wir uns vor, unsere Preise entsprechend zu berichtigen. Zu den aufgeführten Preisen wird die am Tage der Berechnung geltende Umsatzsteuer gesondert in Rechnung gestellt.
Die Einhaltung bestehender oder eventuell künftiger bau- und gewerbepolizeilicher Vorschriften, die Betriebsgenehmigung und die Beachtung der einschlägigen Arbeits­schutzbestimmungen für das Betreiben sind Sache des Bestellers.
Abnahmepflichtige Druckbehälter werden nach den amtlichen, deutschen Vorschriften hergestellt und im Werk geprüft (Bau- und Druckprüfung).
Die Abnahmeprüfung am Aufstellungsort gem. Druckbehälterverordnung ist dagegen vom Betreiber zu veranlassen und geht zu dessen Lasten.
Alle vom Lieferer einzuhaltenden Vorschriften, sowohl die des Bestellers als auch gültige, gesetzliche Vorschriften, sind dem Lieferer vor Auftragsannahme, im vollständigen Wortlaut und in englischer oder deutscher Sprache zu übergeben.
Dem Auftraggeber wird der Fertigungsbetrieb angegeben. Er hat das Recht, sich innerhalb der Geschäftszeiten durch Besuche über den Stand der Fertigung zu informieren.
Eine Haftung der einen Partei gegenüber der anderen Partei für Produktionsstillstand, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Vertragseinbußen oder jeden anderen Folgeschaden oder indirekten Schaden ist ausgeschlossen.

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